Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde)
- Bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs den Kinderreisepass, gfs. den Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
- Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate), biometrisches Lichtbild
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuenden bzw. der Gerichtsbeschluss
Formulare
Hinweise für Kalletal
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
Hinweise für Kalletal
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Zusatzgebühr (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kalletal
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Für Jugendliche unter zwölf Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellenden ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertretender (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Beim Kinderreisepass beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr (neu seit 1. Januar 2021). Längstens nutzbar ist ein solches Dokument bis zum zwölften Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokuments kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger*innen der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amts, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über nebenstehenden Link einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021
Stichwörter
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