Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, beantragen Sie dieses bitte beim Bürgerservice der Stadt.

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

     

    Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Personalausweis beantragt?

    Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen. Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, können sie dieses, ohne Termin und ohne ein Ticket zu ziehen, an der Info-Theke beim Bürgerservice abholen.

     

    Der Personalausweis

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion, der elektronischen Identitätsfunktion (eId) ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig. Die elektronische Identitätsfunktion ermöglicht es, dass auf Ihren Wunsch Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden können. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier. Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung beim Bürgerservice bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd929e1cea1eea7aede5fe041a9268dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden.Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
    • Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig unbedingt notwendig ist.

     

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. drei Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de