Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht
unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Alter Personalausweis
Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen. - Neues biometrisches Passfoto,
nicht älter als 6 Monate, Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro - Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging. - Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
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- 37,00 EUR:
Antragstellende Person ab 24 Jahren
(10 Jahre gültig) - 22,80 EUR:
Antragstellende Person unter 24 Jahren
(6 Jahre gültig) - 10,00 EUR:
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021
Stichwörter
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