Personalausweis ÄnderungOnline erledigen

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal .

    Gültigkeit:

    Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7eca2a8b0ecd712d9b9064254db2bafc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:

    • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
      • hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:
        - Studio 86
        - Foto Schatz
        - Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €)
      • Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können
    • Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung
       

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Personalausweis: 37,00 €
    • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 €
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (wird sofort ausgestellt, nur zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Reisen mit dem Personalausweis: 

    Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de