Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Formulare
Schriftform erforderlich: Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW
Voraussetzungen
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
- Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind.
Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen Bearbeitungsgebühren an.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. (Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der Prüfumfang reduziert.)
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Die neue Nutzung dürfen Sie erst aufnehmen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de
Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de
Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de
Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de
Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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