Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt. Die Zinsen ändern sich erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren seit Bezugsfertigkeit und danach in weiteren 5-Jahres-Abständen. Bei Förderungen der Jahre 1970 bis 2001 erfolgt die erstmalige Überprüfung nach 10 Jahren, danach in 3-Jahres-Abständen.

    Die NRW.BANK informiert die Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Dazu ist eine Prüfung der Einkommensverhältnisse notwendig, die der Kreis Gütersloh als zuständige Stelle für die Städte/Gemeinden Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) vornimmt. Die Bestätigung der Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze erfolgt gegenüber der NRW.BANK.

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

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    Technisch geändert am 07.03.2024

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    Deutsch

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    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Anschreiben der NRW.BANK
    2. Antrag
    3. Meldebescheinigung aller Personen im Haushalt
    4. Einkommensnachweis für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
    5. Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben
    6. Ggf. weitere Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Gebühr für die Bestätigung beträgt 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de