Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Er ist für 12 Monate gültig. Dieser wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

    Zu unterscheiden ist dabei zwischen einem allgemeinen oder einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

    Der allgemeine WBS enthält Angaben zur Wohnungsgröße und gilt für Nordrhein-Westfalen. Sofern bei Antragsstellung bereits feststeht, welche Wohnung bezogen werden soll, kann ein gezielter WBS für diese Wohnung erteilt werden.

    Die Entgegennahme des Antrages erfolgt über die Stadt Wassenberg, Fachbereich 3. Die Zuständigkeit zur weiteren Bearbeitung beim Kreis Heinsberg.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Heinsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 130-0

    Fax: 02452 131-100

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Für die Prüfung der einkommensmäßigen Voraussetzungen werden Nachweise über das gesamte Einkommen ab dem 01.01. des vergangenen Kalenderjahres bis lfd. aller Haushaltsmitglieder benötigt. Jeder Einkommensbezieher hat eine eigene Einkommenserklärung auszufüllen.

    Der Antragsvordruck sowie die Einkommenserklärung sind in der Stadtverwaltung erhältlich sowie beim Kreis Heinsberg.

    Des Weiteren können diese Vordrucke bei den Dokumenten heruntergeladen werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wassenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wassenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de