Mietwohnraum mit Belegungsbindung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Miete geförderten Wohnungsbau orientiert sich nicht am Kölner Wohnungsmarkt. Im alten öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen) gilt das Kostenmietprinzip. Die Miete ist vom Vermieter oder der Vermieterin auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung eigenverantwortlich zu berechnen. Eine Zustimmung ist erforderlich, wenn die Miete aufgrund einer Modernisierung erhöht werden soll.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den dazugehörigen Nachweisen
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
Hinweise für Köln
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Hinweise für Köln
Fristen
Hinweise für Köln
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
Bei Überprüfung der Kostenmiete "von Amts wegen" oder auf Veranlassung der Mieterin oder des Mieters entstehen keine Gebühren. Bei einem Gutachten für die Vermieterin oder den Vermieter über die Höhe der Kostenmiete bei Miet- und Genossenschaftsmieten beträgt die Gebühr je nach Einzelfall zwischen 30 und 180 Euro je Gebäude.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen