Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Durch den Bereich Wohnungsbindung werden derzeit rund 2.400 mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen im Kreis Kleve verwaltet und hinsichtlich der Mietpreisbindung und Belegung überwacht.

    Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

    Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird oder nicht, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweise" finden Sie die Online-Anträge. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich zusenden.

    Anträge für Wohnberechtigungsscheine können direkt beim Kreis Kleve gestellt werden oder über die Städte und Gemeinden eingereicht werden.

    Wichtiger Hinweis:

    Für Wohnungen in den Städten Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a225c05335ac63bf8e63f69eab6decd9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellung Wohnberechtigungsschein ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag mit darin hochgeladenen Unterlagen vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags) Kopien der Einkommensbescheide (Rente, ALG II o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Online-Antrag)   Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen. Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Allgemeiner Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro Geziehlter Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro Ausnahmewohnberechtigungsschein 20,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de