Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen ZertifizierungOnline erledigen

    Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.

    Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

    Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dec36371d2cefe74230e21e95fc60f77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 2 - 10

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221-147-2056

    Fax: 0221-147-4238

    E-Mail: chemikalienrecht@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Köln - Dezernat 56 (Chemikaliensicherheit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/147-2056

    Fax: 0221/147-4238

    E-Mail: chemikalienrecht@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
    • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.
    • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
    • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

    Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

    Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

    • Name und Sitz des Betriebes
    • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
    • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

    Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

    Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

    Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

    • Name und Sitz des Betriebes
    • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
    • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.

    Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 11.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de