Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

    Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dec36371d2cefe74230e21e95fc60f77

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 2114755601

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 56

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02114755601

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
    • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

    Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

    Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

    • Name und Sitz des Betriebes
    • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
    • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 11.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de