Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9f54c8c1f480814ae12e04fc347ed1f2

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772562-251

    Fax: 057728011

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772562-251

    Fax: 057728011

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) - allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
    • Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten)
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen)
    • Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG

    Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts

    Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO:

    • Personalausweis (Kopie)
    • Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach
    • Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Bestätigung gem. § 33 c Abs. 3 GewO wird gem. § 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. Tarifstelle 10.1.1.5.2 der Allgem. Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de