Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit ist jedes Gerät, das mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet ist, die als "zweite Kraft" einen eigenständigen (selbstwirkenden) und für den Spielausgang ausschlaggebenden Einfluss auf den Spielerfolg hat. Der Spieler oder die Spielerin kann in diesem Fall den Spielablauf durch eigene Handlungen nicht unmittelbar bestimmen. Der Spielerfolg wird vielmehr durch eine selbstwirkende, besonders konstruierte Vorrichtung entscheidend beeinflusst. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Geld- oder um einen Warengewinn handelt.
Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- IHK-Unterrichtungsnachweis
- Sozialkonzept
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022