Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesOnline erledigen

    Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Die Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef gleichzeitig mit dem Beginn der Gewerbetätigkeit vorzunehmen.

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs (Hauptniederlassung),
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Allerdings müssen sie diese beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sollten Sie mit dem zuständigen Finanzamt oder dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef abklären.

    Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
    • Verwaltungs eigenen Vermögens (u.a. Vermietung von Wohneigentum),
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt,
    • Unterrichtswesen.

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Zu den Ausnahmen oder Beschränkungen zählen u.a.

    • die Erlaubnispflicht,
    • die Eintragung in die Handwerksrolle oder
    • der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern.

    Erlaubnispflichtig sind (nicht abschließend):

    • Gaststättenbetriebe
    • Spielhallen
    • Maklergewerbe
    • Finanzanlagenvermittlung
    • Taxen, Mietwagen
    • Güterkraftverkehr
    • Fahrschulen
    • Apotheken
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Bewachungsgewerbe
    • Reisegewerbe

    Nähere Informationen über die Erlaubnispflichten erhalten Sie beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef.

    Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte vl.gewerbe@bad-honnef.de

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224184154

    E-Mail: info@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224184154

    E-Mail: info@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Formular Gewerbeanmeldung (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
    2. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
    3. ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
    4. ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    5. ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
    6. bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
    7. ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
    8. ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

    Zusätzliche Unterlagen können in Einzelfällen erforderlich sein. Für Fragen steht das Gewerbamt der Stadt Bad Honnef zur Verfügung.

    Bei Bevollmächtigung:

    • Der Bevollmächtigte muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden sowie
    • eine von diesem ausgestellte Vollmacht vorlegen, die den Bevollmächtigten ermächtigt, die gewünschte Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften
      Gebühr: 26,00 €
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
      Gebühr: 33,00 €
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
      Gebühr: 13,00 €
    • Ausstellung einer Zweischrift der Gewerbeanmeldung
      Gebühr: 15,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de