Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt derjenige, der in eigenem Namen solche Geräte in Gaststätten oder Spielhallen betreibt.
Voraussetzung ist die persönliche Zuverlässigkeit, die im Antragsverfahren geprüft wird. Zuständig ist die jeweilige Behörde des Wohn- bzw. Betriebssitzes.
Ein entsprechender Antrag ist hier auf Anfrage erhältlich.
Der Aufsteller muss am Ort seiner Hauptniederlassung ein Gewerbe anmelden.
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Ansprechpartner
Stadt Wassenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02432/4900343
E-Mail: gewerbe@wassenberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
- Schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auskunft aus der Schuldnerkartei
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (zuständiges Finanzamt u. örtliche Stadtkasse)
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist
- Nachweis über das Vorhandensein eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022
Stichwörter
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