Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Nach § 33 c Abs. 1 benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen, die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Geld- und Warenspielgeräte).
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.
Geeignetheitsbestätigung
Bitte beachten Sie:
Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetheitsbestätigung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung über den Aufstellort
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Kopie
- Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit "Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"
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Ansprechpartner
Stadt Hückelhoven
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02433/82215
E-Mail: info@hueckelhoven.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hückelhoven
Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen:
- Ausweisdokument, sofern die Meldeadresse darin nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
- Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt (bei Antragstellung durch ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahme von EU-Angehörigen)
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
- Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Ausländern
Zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen:
Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
- Bescheinigungen in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Handelsregister eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Kopie des notariellen Gründungsvertrages
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO anzumelden.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022