Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Nach § 33 c Abs. 1 benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen, die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Geld- und Warenspielgeräte).

    Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.

    Geeignetheitsbestätigung

    Bitte beachten Sie:

    Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetheitsbestätigung beantragt werden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung über den Aufstellort
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Kopie
    • Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit "Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_21ff46eaa020b521a339adadafe0361c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hückelhoven

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02433/82215

    E-Mail: info@hueckelhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hückelhoven

    Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen:

    • Ausweisdokument, sofern die Meldeadresse darin nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
    • Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt (bei Antragstellung durch ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahme von EU-Angehörigen)
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
    • Unterrichtungsnachweis einer IHK
    • Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Ausländern

    Zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen:

    Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft)    sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

    • Bescheinigungen in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Handelsregister eingetragen ist
    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Kopie des notariellen Gründungsvertrages
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Hückelhoven

     

    Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO anzumelden.

     

     

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 12.4.2 Bearbeitung des Antrags auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte (§ 33 c Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 2 500

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de