Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Geeignetheitsbestätigung wird ausgestellt, wenn ein Betrieb für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet ist.
Wo und wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
Voraussetzung für die Geeignetheitsbestätigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten (Allgemeine Aufstellerlaubnis).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- ausgefüllter Antrag nach § 33 c GewO
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Allgemeine Aufstellerlaubnis) in Kopie
- Gewerbemeldung mit der Tätigkeit "Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- § 33c Abs. 3 GewO i. V. m. der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV)
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Die Anzahl der Spielgeräte, die in einem Betrieb aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). So dürfen beispielsweise in Schankwirtschaften bei einer ständigen Aufsicht maximal zwei Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
In Spielhallen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, allerdings maximal zwölf Geräte.
Zusätzlich muss für die Spielhalle eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle erteilt worden sein bzw. beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten darf nicht vor Erteilung der Bestätigung des Aufstellortes erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022
Stichwörter
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