Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Geeignetheitsbestätigung wird ausgestellt, wenn ein Betrieb für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet ist.
    Wo und wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
    Voraussetzung für die Geeignetheitsbestätigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten (Allgemeine Aufstellerlaubnis).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b113be8284ae54eedc3a89cafe0bf2a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • ausgefüllter Antrag nach § 33 c GewO
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Allgemeine Aufstellerlaubnis) in Kopie
    • Gewerbemeldung mit der Tätigkeit "Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

    • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
    • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 
    • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

    befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • § 33c Abs. 3 GewO i. V. m. der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV)

    Verfahrensablauf

    Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

    Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 12.4.2 Bearbeitung des Antrags auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte (§ 33 c Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 2 500

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Die Anzahl der Spielgeräte, die in einem Betrieb aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). So dürfen beispielsweise in Schankwirtschaften bei einer ständigen Aufsicht maximal zwei Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

    In Spielhallen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, allerdings maximal zwölf Geräte.

    Zusätzlich muss für die Spielhalle eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle erteilt worden sein bzw. beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten darf nicht vor Erteilung der Bestätigung des Aufstellortes erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de