Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Spielhallen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit sowie der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen.
Beantragung, Verfahren
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch erfragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug),
- einwandfreie Grundrisszeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in dreifacher Ausfertigung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundes- oder Landeskriminalamtes,
- Führungszeugnis "Belegart O" vom Bundeszentralregister Berlin und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes); die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt,
- bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung,
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
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Ansprechpartner
Stadt Baesweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401/800-102
E-Mail: gewerbe@stadt.baesweiler.de
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- bei jur. Person: aktueller Registerauszug
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
- Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
- in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
- einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss der/die Betreiber*in der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte durch die zuständige Behörde bestätigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ortsbesichtigung kann notwendig werden, wenn beispielsweise in den Räumlichkeiten erstmals Geräte aufgestellt werden sollen oder sich die Räumlichkeiten verändert haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler