vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

    Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

    Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

    Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c65af48bab31cb0060d25e6d67ea5ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mieter

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
    • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

    Eigentümer

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
    • Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
    • Wohnflächenberechnung
    • Grundsteuerbescheid
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
    • ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.

    Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

    Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de