Einbürgerung Ausstellung
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag festgestellt werden.
Der Antrag auf Einbürgerung kann im Ordnungsamt entgegen genommen werden. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft in der Regel der Kreis Soest.
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
Internet: www.Hellweg-Region.de
E-Mail: Buergerservice@Kreis-Soest.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
- Ausländergesetz
- Staatsangehörigkeitsgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Anröchte
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Anröchte
- Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://de.zuhause-im-kreis-soest.de/integration/aufenthalt/einbuergerungneu/117060100000094017.php
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen