Einbürgerung AusstellungOnline erledigen

    Einbürgerung Ausstellung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitrechts

    Wenn Sie als Ausländer bereits längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen,besteht die Möglichkeit durch Einbürgerung, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

    Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dieser Prozess markiert die förmliche Anerkennung Ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft und bringt eine Vielzahl von Rechten und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Einbürgerung bietet Ihnen die Chance, sich offiziell als Mitglied der deutschen Gesellschaft zu etablieren. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Rechten wie dem Wahlrecht, sozialen Unterstützungsleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.

    Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung können je nach persönlichen Gegebenheiten variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie einen bestimmten Aufenthaltszeitraum (in der Regel acht Jahre, verkürzbar unter bestimmten Bedingungen), die Integration in die deutsche Gesellschaft, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Einhaltung bestimmter rechtlicher und ethischer Kriterien. Der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beinhaltet das Einreichen eines Antrags, die Vorlage erforderlicher Dokumente, die Überprüfung Ihrer Eignung und gegebenenfalls ein Einbürgerungstest und ein Interview. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen.

    Die Einbürgerungsurkunde ist das offizielle Dokument, das Ihre deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt. Sie sollten dieses Dokument sorgfältig aufbewahren, da es Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger belegt. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben auch Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Deutschland erlaubt in bestimmten Fällen die Dualstaatsbürgerschaft. Es ist jedoch wichtig, die Regelungen und eventuellen Einschränkungen zu beachten, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.

    Die Einbürgerung in Deutschland ist ein bedeutsamer Schritt mit langfristigen Konsequenzen. Informieren Sie sich gründlich über die Anforderungen, den Ablauf und die Bedeutung dieses Prozesses, um eine fundierte Entscheidung für Ihre zukünftige Staatsbürgerschaft zu treffen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Cathostraße 5

    45356 Essen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schederhofstr. 45

    45145 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-38883

    Fax: +49 201 88-38903

    E-Mail: abh@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Dem Einbürgerungsantrag sind neben dem Pass im Wesentlichen folgende Unterlagen beizufügen, soweit diese auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zutreffen:

    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Personenstandsurkunden
    • Nachweis über die Regelung der gesetzlichen Vertretung
    • Einkommensnachweis
    • Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
    • Lichtbild
    • Aufenthaltstitel
    • Nachweis der Alterssicherung
    • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
    • ...

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
    • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
    • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens ein anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen).
    • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
    • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Verfahrensablauf

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    Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, werden die zuständigen Sachbearbeiter/-innen Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

    Identifizieren Sie sich mittels eID im Online-Antragsprozess, so kann dies die Bearbeitungsdauer verkürzen. Eine Vorsprache in der kommunalen Ausländerbehörde ist ggf. entbehrlich.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei einem online gestellten Antrag mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen ist.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Die Stellung eines Einbürgerungsantrags ist wie folgt möglich:

    - Online-Antragstellung (siehe Onlinedienstleistungen auf der rechten Seite)

    Eine direkte Terminvergabe durch das Servicecenter zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt zentral durch die bearbeitende Stelle. Bitte nutzen Sie die Onlinedienstleistung.

    Die Identifikation mittels eID (Servicekonto NRW) im Online-Antragsprozess wird empfohlen.

    Weitere Informationen

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    Auf den folgenden Seiten können Sie sich eingehender über das Thema Einbürgerung informieren:

    Information auf essen.de

    Information des Bundesamtes

    Flyer "Einbürgerung? Na klar!" (PDF)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de