Eheschließung VollzugOnline erledigen

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Sie wollen heiraten?

    Wir freuen uns, wenn Sie in Kamen den Bund fürs Leben schließen möchten.
    Eheschließungen werden in Kamen im Trauzimmer des Rathauses durchgeführt und im Schloss Heeren. Im Trauzimmer können 22 Gäste an der standesamtlichen Trauung teilnehmen und im Schloss Heeren aufgrund der Raumgröße 50 Gäste. Als besondere Serviceleistung stehen Ihnen die Kamener Standesbeamtinnen auch außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung.

    Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung (früher:Aufgebot) der Eheschließung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten wohnt. Selbstverständlich können Sie anschließend die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland schließen. Ihre Unterlagen werden in diesem Fall an das Standesamt Ihres Wunschortes weitergeleitet.

    Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Sie können Ihren Wunschtermin jedoch schon 12 Monate vorher beim Standesamt Kamen reservieren.

    Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

    Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
    In der Regel erfolgt die Anmeldung persönlich durch beide Verlobten. Falls Sie nicht gemeinsam ins Standesamt kommen können, ist es möglich, dass ein Verlobter den anderen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung bevollmächtigt, die Eheschließung alleine anzumelden. Sollten Sie beide verhindert sein, haben Sie auch die Möglichkeit, die Eheanmeldung durch einen Vertreter vornehmen zu lassen. Beachten Sie bitte, daß ein Vertreter Vollmachten beider Verlobten vorlegen muß. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

    Bei der Anmeldung der Eheschließung nehmen wir auch Ihre Erklärungen zu der von Ihnen gewünschten Namensführung entgegen.

    Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
    Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Nur dieser Ehegatte führt dann einen Doppelnamen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c61657edc10a43175988559259ea7b70

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Jeder Fall liegt anders. Ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch ist deshalb der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe.

    Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister, wenn Sie nicht in Kamen geboren sind (möglichst aktuell; zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).
    • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, wenn Sie nicht in Kamen wohnen.

    In nachfolgenden besonderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich:
    Bei Personen, die geschieden oder verwitwet sind:
    Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod).
    Die Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung
    Ggf. Geburtsurkunden von Kindern aus der Vorehe.

    Hinweis:
    Bei Eheschließung und Scheidung oder Sterbefall im Ausland lassen Sie sich bitte beraten.
    Bei Personen unter 18 Jahren:
    Befreiung von der Eheunmündigkeit durch das Familiengericht.
    Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
    Geburtsurkunden der Kinder
    Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
    Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen ist eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Die Eheschließung ist gebührenfrei.
    Für die Prüfung der Ehefähigkeit fällt jedoch bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind.

    Wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 €.

    Falls das Standesamt, in dem Sie die Eheschließung anmelden, nicht mit Ihrem Heiratsstandesamt identisch ist, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
    Weitere Gebührensätze rund um das Thema Eheschließung:

    • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 66,00 €
    • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 21,00 €
    • Heirats-, Geburtsurkunden (jeweils erstes Exemplar) 10,00 €
      -weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte-

    Für Trauungen außerhalb des Rathauses werden als Ausgleich für den erhöhten Aufwand folgende Servicegebühren erhoben:

    • Trauungen innerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag = 50,00 €
    • Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag = 70,00 €
    • Trauungen am Samstag = 100,00 €
    • Prüfung der örtl. Voraussetzungen in Privaträumen / Widnung = 50,00 €

    Hinweis:
    Für Eheschließungen im Schloss Heeren sind die Räumlischkeiten privat zu buchen. Hierfür entstehen für Sie zusätzliche Kosten.
    Nähere Informationen erhalten Sie von der

    Von Plettenberg & Timm Event GbR
    Heerener Strasse 177
    59174 Kamen
    Telefon: 02307 - 9857933
    Telefax: 02307 - 2611261
    E-Mail: info(at)schloss-heeren.de https://www.schloss-heeren.de/

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de