Eheschließung Vollzug

    Eheschließung (Durchführung)

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wo muss meine Trauung stattfinden?

    Im Gegensatz zur Anmeldung kann die Durchführung der Eheschließung (Trauung) in jedem deutschen Standesamt erfolgen.

    Welche Trauarten gibt es?

    Ihnen stehen vier Varianten der Trauung zur Verfügung:

    • die Trauung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Standesamtes Dortmund (Regelfall)
    • die Servicetrauung (außerhalb der Öffnungszeiten)
    • die Ambientetrauung (innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten)
    • die Bürotrauung (nur in Kombination mit der Anmeldung zur Eheschließung)

    Wann sind Trauungen möglich?

    Im Standesamt Dortmund können Trauungen sowohl im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes, als auch im Bereich der sog. "Servicezeiten" (außerhalb der Öffnungszeiten) in städtischen Trauzimmern oder in einem Ambientetrauort durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort zur Verfügung steht.

    Wann finden die Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten statt?

    • Montag und Dienstag von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr (letzte Trauung um 15:30 Uhr)
    • Donnerstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr)
    • Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (letzte Trauung um 11:30 Uhr)

    Wann und wo finden die Service- oder Ambientetrauungen statt?

    • Freitagnachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)
    • Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)

    Servicetrauungen werden außerhalb der städtischen Öffnungszeiten sowohl im Alten Stadthaus, im Rathaus als auch in den Bezirksverwaltungsstellen Aplerbeck und Mengede durchgeführt.

    Ambientetrauungen finden ausschließlich in den durch das Standesamt Dortmund angegebenen Ambientetrauorten statt. Andere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung und können (auch nicht gegen Aufpreis) zugelassen werden. Für alle Ambientetrauungen gilt, dass diese nur nach Absprache und zeitlichen Vorgaben (auch innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) der Betreibenden angeboten werden können.

    Zusätzlicher Hinweis für Ambientetrauungen:

    Der Ambientetermin wird für das Hochzeitspaar erst verbindlich, wenn diesem die schriftliche Bestätigung der Betreibenden des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigung des Standesamts vorlegen.

    Bürotrauungen:

    Sie können im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Standesamt - wenn es zeitlich passt - direkt im Anschluss an die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesamtes heiraten. Sie können auch einen Termin für die Bürotrauung telefonisch vereinbaren, wenn die Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits durchgeführt worden ist. Diese Trauung findet ohne Trauzeug*innen, Gäste, Fotograf*innen etc. statt. Bei einer Bürotrauung wird lediglich die Eheschließung beurkundet.

    Wie ist der Ablauf der Trauung?

    Für die Durchführung Ihrer standesamtlichen Eheschließung sind ca. 15 Minuten vorgesehen. Gerade in den städtischen Trauzimmern ist auf Grund der hohen Anzahl von Trauungen am Tag eine Abweichung von diesem Zeitrahmen kaum möglich.

    Ihre Trauperson wird Ihre Trauzeremonie nach bestem Wissen gestalten und es ist uns natürlich ein Anliegen, Ihnen diesen besonderen Moment schönstmöglich zu gestalten.

    Aufgrund der Vielzahl der Traupersonen der Stadt Dortmund ist eine vorherige persönliche Kontaktaufnahme jedoch leider nicht möglich.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an das Standesamt wenden.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn diese vorher angemeldet wurde (früher: Aufgebot). Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden. Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet wurde, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung inkl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt - hier Standesamt Dortmund - zu. Parallel dazu kann sich das Hochzeitspaar nach der durchgeführten Anmeldung zur Eheschließung bereits mit dem Standesamt Dortmund über das Kontaktformular in Verbindung setzen. Das Paar wird daraufhin schnellstmöglich telefonisch zur Trauterminvereinbarung kontaktiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate - stichtagsgenau - vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Gebühren

    Stand 01.01.2024:

    • 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht
    • 79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug
    • 107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht
    • 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
    • 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € internationale Eheurkunde
    • 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € Übersetzungshilfe
    • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
    • 103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
    • 153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
    • 243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
    • evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.
    • 45,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de