Eheschließung Vollzug

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklärten sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.

    Sei dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt gestellt werden, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist bzw. seinen dauernden Aufenthalt hat.

    Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1b6a27c97e7e4f1cd0727ca7706c669

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

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    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 05.08.2024

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    Deutsch

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    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

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    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 05.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Welche Unterlagen die für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, welche Unterlagen Sie benötigenn. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de