Heiraten
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklärten sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.
Sei dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt gestellt werden, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist bzw. seinen dauernden Aufenthalt hat.
Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Welche Unterlagen die für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, welche Unterlagen Sie benötigenn. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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