Eheschließung Vollzug

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Heiraten in Spenge
    • Besprechungs-/Trauzimmer im Rathaus
    • Torhaus der Werburg (Gebühr 80,00 €)

    Trauungen im Torhaus der Werburg
    -historisch und romantisch-

    Das Torhaus der Werburg liegt am Rande des Ortskernes in einer Talmulde des Mühlenbaches. Der See ist der Rest des Burggrabens, der das gesamte Werburg Ensemble früher umgab. Seit dem Frühjahr 1992 werden im ehemaligen Kaminzimmer im Torhaus Trauungen vorgenommen. 

    Unser Trauzimmer im Torhaus ist über eine Treppe zu erreichen und bietet 21 Sitzplätze für Gäste.

    Könnte es ein schöneres Ambiente geben? Der gepflegte Bauerngarten lädt nach der Trauung zum Verweilen ein. Oftmals stehen die Hochzeitsgäste auch unter der alten Linde am See und stoßen auf das Wohl des Brautpaares an.

    Allgemeine Hinweise für die Anmeldung
    • Wenn Sie eine Trauung in Spenge anmelden möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Gespräch mit unseren Standesbeamten*innen. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Parnter bzw. Ihrer Partnerin zusammen an dem Termin teilnehmen.
    • Sie sollten die Ehe frühzeitig, jedoch frühstens 6 Monate vor Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann bei zu großen Zeiträumen ihre Gültigkeit verlieren.
    • Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn der Wunsch besteht, außerhalb des Wohnsitzes zu heiraten, wird die Anmeldung zum jeweiligen Standesamt weitergereicht.
    • Der Eheschließungstermin wird in dem Termin zur Anmeldung festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie zusätzlich unter Downloads im Dokument

    "Merkblatt zur Eheschließung". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e37a1c8dc74943b4fb18f7a09d3d5a7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    In der Regel reichen folgende Unterlagen
    (Sie müssen volljährig und Deutsche*r im Sinnde des Grundgesetztes ohne Auslandsbezug sein)

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
      • erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eine Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung.
      • erhältlich beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes
    • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
      • erhältlich beim Geburtsstandesamt (beide Elternteile müssen eingetragen sein)
      • wenn nicht beide Elternteile eingetragen sind, bringen Sie bitte eine Vaterschaftsanerkennung mit 
      • bei gemeinsamer Sorge benötigen wir eine Sorgeerklärung
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Bargeld oder EC-Karte für die Verwaltungsgebühr

    Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen

    • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in Form einer beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe
      • erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
      • Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise
        Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

    In besondern Fällen und Fällen mit ausländischer Beteiligung sollten Sie einen persönlichen Termin im Standesamt vereinbaren.

    Genauere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter Downloads im Dokument "Merkblatt Unterlagen für die Eheschließung"

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Personenstandsgesetz mit Verordnung und Verwaltungsvorschriften
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Die genaueren Rechtsgrundlage finden Sie auf Seite 5 und 6 des Dokumentes "Merkblatt zur Eheschließung"

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Persönliche Beratung

    In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung

    • Eine/r der Eheschließenden war schon ein- oder mehrmals verheiratet und/oder lebte in eingetragener(n) (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft(en).
    • Eine/r der Eheschließenden hat minderjährige Kinder.
    • Eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
    • Eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren.
    • Eine/r der Eheschließenden ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling usw..
    • Eine/r der Eheschließenden ist Vertriebener oder Spätaussiedler.
    • Eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden.
    Nottrauungen 
    • Wenden Sie sich bitte umgehend an uns, wenn bei schwerer Erkrankung eines Eheschließenden eine Nottrauung notwendig wird.
      Selbstverständlich helfen wir auch gerne, falls eine Schwangerschaft schon sehr weit fortgeschritten sein sollte und Sie noch vor
      der Entbindung heiraten möchten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Trauzeugen
    • Trauzeuigen sind freiweillig. Auf Wunsch können aber bis zu 2 Trauzeugen ausgewählt werden.
    Namensführung
    • Für Informationen zum Thema Namensführung schauen Sie bitte in das Dokument "Merkblatt zur Eheschließung" auf Seite 2
    Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung eines deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten. Es bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute, kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Für mehr Informationen schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".
    Die Werburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de