Heiraten
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Sie möchten heiraten!
Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.
Wohnen beide Verlobte nicht in Baesweiler, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Baesweiler heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Baesweiler weiterleiten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen. Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich möglich.
Bitte lesen Sie hierzu auch "Heiraten in Baesweiler".
Benötigte Unterlagen
Gültige Personalausweise bzw. Reisepässe, erweiterte Meldebescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern reichen aus, wenn
- beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Baesweiler ihren Hauptwohnsitz haben,
- kinderlos sind,
- keiner der Verlobten bereits verheiratet war.
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig. Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich. Auch telefonische Auskünfte sind aufgrund der Vielseitigkeit nicht möglich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-177
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Eheschließung angemeldet.
- Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
- Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
- Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
- Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
- Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
- Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Kosten
Hinweise für Baesweiler
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 40,00 €
- Prüfung der Ehevoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung 66,00 €
- Vornahme der Eheschließung als unzuständiges Standesamt 40,00 €
- Vornahme der Eheschließung an Samstagen 66,00 €
- Eheurkunde 10,00 € und jede weitere, gleichzeitig angeforderte Ausfertigung der Eheurkunde 5,00 €
- Im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen usw.
- Kosten für ein Stammbuch (falls erwünscht)
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler