Eheschließung VollzugOnline erledigen

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - 33.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3366

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)

    wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes

    wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
    Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise: Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben die Eheschließung angemeldet.
    • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Für die Prüfung der Ehefähigkeit und die auszustellenden Urkunden fallen verschiedene (folgende) Gebühren an:

    • beide Verlobte sind Deutsche 66,00 Euro
    • ein Verlobter oder beide Verlobte sind Ausländer 100,00 Euro
    • eine Eheurkunde 14,00 Euro
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 14,00 Euro
    • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 100,00 Euro

    Hinzu kommen die Kosten für ein Stammbuch, das Sie sich aus unserem Sortiment auswählen können, aber auch u.U. Ersatz von Auslagen und ggf. Gebühren für die erforderliche öffentliche Beglaubigung von Namenserklärungen (z.B. bei Erklärungen zum sog. Doppelnamen).

    Für Trauungen im Haus Hartmann und in der Villa Erckens fallen neben den üblichen Gebühren Benutzungsentgelte an, die an den jeweiligen Eigentümer der Einrichtung zu zahlen sind.

    Für die Namensführung in der Ehe fallen ebenfalls Gebühren an.

    Für auswärtige Paare wird für die Eheschließung eine Gebühr in Höhe von 66,00 Euro berechnet.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de