Eheschließung Vollzug

    Eheschließung in besonderen Lebenslagen

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Nachdem Sie den Entschluss gefasst haben, die Ehe miteinander schließen zu wollen, wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte immer zunächst an das für die Prüfung der Ehevoraussetzungen zuständige Standesamt. Dieses ist in der Regel das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder das des Wohnsitzes eines Verlobten.

    Hilfreich ist es für die Beantwortung Ihrer Frage nach den benötigten Dokumenten, das Formular "Erklärung der/des Verlobten hinsichtlich der Ehevoraussetzungen", welches Sie ebenfalls auf der Homepage finden, auszufüllen und zu übersenden. Es enthält u. a. eine Frage zum Thema "Erwerb eines Stammbuches".

    Damit Sie diesbezüglich Ihre Entscheidung mitteilen können, finden Sie im weiteren Verlauf das Foto der aktuellen Stammbuchkollektion.

    Sobald Ihr ausgefüllter Fragebogen zu Ihren Ehevoraussetzungen beim Standesamt vorliegt, erhalten Sie im Anschluss eine Auflistung, die sowohl die einzureichenden Unterlagen als auch mögliche zusätzliche Hinweise zur Eheanmeldung umfasst.

    Die Ehe kann nach Vorliegen sämtlicher Ehevoraussetzungen vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_59e04c4bad88c745d5b907e310daf606

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Voraussetzung für den Vollzug der Ehe ist das Nichtvorhandensein eines Ehehindernisses. Dies gilt auch und insbesondere für die Ehefähigkeit einer/s ausländischen Verlobten.

    Wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind vor einer beabsichtigten Eheschließung in Deutschland einige Besonderheiten zu beachten. Als Ausländer/in benötigen Sie für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates. Bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es nämlich darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin gesetzliche Ehehindernisse ergeben.

    Wenn der Herkunftsstaat der/s ausländischen Verlobten kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist ein Prüfverfahren durch das zuständige Oberlandesgericht notwendig. Die entsprechende Antragstellung ist Bestandteil der Eheanmeldung. Sie müssen den Antrag nicht selbst stellen.

    Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe ist ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erforderlich, da sich die Ehevoraussetzungen dann nach deutschem Recht richten.

    War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die förmliche Anerkennung der im Ausland erfolgten Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich. Eine mögliche Antragstellung beim zuständigen Oberlandesgericht übernimmt das für die Eheanmeldung zuständige Standesamt für Sie.

    Deshalb ist es ratsam, wenn Sie frühzeitig Kontakt zu dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen. Dann erhalten Sie nähere Informationen über das weitere Vorgehen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente sowie die Beschreibung der erforderlichen Schritte. Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüft Ihr Standesamt neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der/des Verlobten eventuell Ehehindernisse ergeben.

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Nachdem die notwendigen Dokumente durch die Verlobten zusammengestellt wurden, sind diese beim Standesamt einzureichen. Stellt das Standesamt fest, dass alle Dokumente vollständig sind, wird die Eheanmeldung weitestgehend vorbereitet. Die Verlobten erhalten einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin werden

    • die weitere Vorgehensweise (z. B. Vorlage einer ausländischen Ehescheidung zur Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich, Antragstellung auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses usw.) erklärt,
    • (bei Vorliegen sämtlicher Ehevoraussetzungen auch) der Termin zur Eheschließung bestätigt,
    • Gebühren entrichtet,
    • offene Fragen des Paares beantwortet,
    • evtl. Wünsche hinsichtlich des Ablaufes der Trauungszeremonie notiert usw.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Sie melden die Ehe frühestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Wunschtermin beim Standesamt ihres Wohnsitzes an.

    Sollte die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sein, muss die Eheschließung innerhalb der auf den Ausstellungstag folgenden 6 Monate erfolgen. Wurde vom OLG eine Befreiungsurkunde erteilt, gilt auch hier eine Frist für die Eheschließung binnen 6 Monaten ab Ausstellungsdatum.

    Eine Ehe kann bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • nur Eheanmeldung incl. Trauung: 40,00€ bis 186,00€
      Zahlungsziel:
      sofort bei der Eheanmeldung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Die Eheanmeldung sollte von beiden Verlobten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bevollmächtigung in Frage kommen (z. B. bei Aufenthalt eines ausländischen Verlobten in dessen Heimatstaat).

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de