Eheschließung Vollzug

    Heiraten

    Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wann und wo können wir in Essen heiraten?

    Beim Standesamt Essen können Sie in mehreren modernen Trauzimmern des Gildehofs sowie in einigen Außentraubereichen heiraten. Auch Trauungen an Samstagen sind bei uns kein Problem. Schauen Sie in unser Terminangebot für Samstags-Eheschließungen. 
    Damit Sie den "schönsten Tag im Leben" frühzeitig planen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin bis zu einem Jahr im Voraus online über unseren Traukalender zu reservieren.
    Mit der Reservierung Ihres Eheschließungstermins sollten Sie keine weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Buchung eines Restaurants, eingehen, da die Terminreservierung noch nicht verbindlich ist. Verbindlich wird Ihr Eheschließungstermin erst, wenn Sie mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung bei uns angemeldet haben. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf unseren Internetseiten.
    Für kurzfristige Termine (innerhalb der nächsten acht Wochen) kontaktieren Sie das Standesamt Essen bitte direkt.

    Wie ist der Ablauf einer Eheschließung?

    Bitte melden Sie sich ca. 10 -15 Minuten vor der Trauung in dem bei der Terminierung der Eheschließung bestimmten Zimmer. Sie werden dort von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Standesamtes Essen erwartet. Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen*innen erfolgen, sofern Sie dies wünschen. 
    Die Eheschließung dauert etwa 15 Minuten. Üblicherweise richtet nun der Standesbeamte/die Standesbeamtin während der Eheschließung einige persönliche Worte an das Brautpaar. Aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen in Essen können individuelle Wünsche bezüglich der Gestaltung der Trauansprache nicht berücksichtigt werden. Falls Sie keine Traurede wünschen, geben Sie dies bitte am Tag der Eheschließung an. 

    Damit der Tag der Eheschließung nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Vorsprechenden wie auch Gäste in positiver Erinnerung bleibt, möchten wir Sie um Folgendes bitten:
    - Stimmen Sie bitte Foto- oder Videoaufzeichnungen vor der Eheschließungszeremonie mit uns ab
    - Ihre Gäste werden gebeten weder im Trauzimmer noch im Wartebereich Wunderkerzen anzuzünden, denn die Feuerwehr wird sonst durch die empfindlichen Rauchmelder alarmiert
    - Bitten Sie Verwandte, Freunde und Bekannte darum, keinen Reis, Konfetti oder Blumen zu streuen, denn andere Besucher könnten dadurch stürzen. Denken Sie daran, dass meistens auch nach Ihnen noch weitere Paare die Räumlichkeiten nutzen
    - Verzichten Sie auf den Gebrauch von Handys und schalten Sie diese auf den Fluren des Standesamtes bitte aus, andere Brautpaare werden es Ihnen danken
    - Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Freunde und Angehörige, damit der Eheschließungstag ein besonderes Erlebnis wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_500430b3aa636beb9d24fcbe15f3eef3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Anmeldung zur Eheschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33499

    Fax: +49 201 88-33480

    E-Mail: heirat@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Am Tag der Eheschließung sind mitzubringen:

    - die bei der Anmeldung der Eheschließung ausgehändigte und evtl. rückseitig ausgefüllte Terminbestätigung
    - gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass von beiden Verlobten und den Zeugen (wenn Zeugen gewünscht werden)
    - wenn Sie oder die Zeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie für einen Dolmetscher sorgen, welcher als Berufsdolmetscher arbeitet oder allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen ist (Nachweis ist vorzulegen), dies ist bereits bei der Anmeldung der Eheschließung mitzuteilen
    - wenn Sie einen Ringtausch vornehmen wollen, die Trauringe
    - Stammbuch, wenn gewünscht.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Erst nach Anmeldung der Eheschließung und Feststellung, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht, kann eine Ehe geschlossen werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter Anmeldung der Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§ 1310 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch
    §§ 11 fortfolgende Personenstandsgesetz
    § 29 Personenstandsverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:

    • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
    • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
    • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
    • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
    • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
    • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Wie können wir nach der Eheschließung heißen? 
    Das deutsche Namensrecht

    Grundsätzlich sollen die Ehegatten bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Zu diesem Ehenamen kann entweder der Geburtsname eines Ehegatten oder auch der Name bestimmt werden, den einer von beiden Ehegatten zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens trägt. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

    Möchten die Ehegatten keinen Ehenamen bestimmen, verbleibt es bei der sogenannten getrennten Namensführung, das heißt, die Ehegatten führen den Namen weiter, den sie bei Eingehung der Ehe tragen. In diesem Fall können sie jederzeit nach der Eheschließung noch einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

    Wird ein gemeinsamer Ehename gewählt, kann nur derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen führen, das heißt, er kann den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen vor den Ehenamen stellen, oder an den Ehenamen anfügen. Dieser Ehegatte kann dann allein einen Doppelnamen führen. Besteht der Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird, gilt als Einzelname. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Die Hinzufügung oder Anfügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit (auch während bestehender Ehe) widerrufen werden. Nach einem Widerruf kann aber keine neue Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben werden.
    Es besteht keine Möglichkeit, einen aus beiden Geburts- beziehungsweise Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen zum Ehenamen zu bestimmen.
    Führt einer der Ehegatten bei der Eheschließung einen Doppelnamen als Geburtsnamen, kann dieser aber zum Ehenamen bestimmt werden. Der einmal erklärte Ehename ist unwiderruflich und kann nur nach Auflösung der Ehe zurückgenommen werden.

    Zur Verdeutlichung des deutschen Namenrechts haben wir ein Beispielpaar geschaffen. Unsere Beispielperson Frau Max geborene Bolte möchte Herrn Moritz heiraten. 
    Gehen wir einmal davon aus, dass der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen bestimmt werden soll:

    Vor der Eheschließung:

    Frau:    Max
    Mann: Moritz

    Bestimmung des Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen: 

    Frau:    Moritz geborene Bolte
    Mann:  Moritz

    Zusätzliche Bestimmung eines Doppelnamens für die Frau

    Frau:  Max-Moritz geborene Bolte oder
               Moritz-Max geborene Bolte oder
               Moritz-Bolte geborene Bolte oder
               Bolte-Moritz geborene Bolte
    Mann: Moritz

    Bezüglich der Namensführung von Kindern informieren wir Sie gerne im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Anmeldung der Eheschließung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Wann und wo können wir in Essen heiraten?

    Traubereiche
    Eheschließungstermine 2024

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de