Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Aus allen elektronischen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerausdrucke erstellt werden.
Dazu stehen verschiedene Wege offen:
1. Nutzung des Urkundenportales, zu erreichen über diese Homepage
2. Vereinbarung eines Abholtermines
3. Anforderung per Brief.
Eine Urkundenanforderung per Fax oder E-Mail kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Online können Sie die gewünschte Urkunde in verschiedenen Formaten über das Urkundenportal des Standesamtes Goch beantragen.
Persönliche Vorsprache zur Entgegennahme einer Urkunde ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Per Brief können Sie ebenfalls Urkunden beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes beifügen.
Eine Vollmacht wird für den Fall benötigt, dass sich die entsprechende Urkunde auf eine andere, nicht in gerader Linie mit Ihnen verwandte Person bezieht oder unter das Transsexuellengesetz fällt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Das der Beurkundung zugrunde liegende Ereignis muss im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes eingetreten sein.
Beispiel: Ein Kind ist in Goch geboren. Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Goch, selbst dann, wenn der Wohnsitz im Zeitpunkt der Geburtsbeurkundung nicht Goch war. Es kommt auf den Ort des Ereignisses an!
Sämtliche Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. In der Regel wird von anderen Personen eine Vollmacht zur Beantragung vorgelegt; Beispiel: Ein Berufsbetreuer ist im Besitz einer Bestallungsurkunde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Urkundenabholung.
Alternativ beantragen Sie die Urkunde über das Urkundenportal, indem Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden erklären und das Antragsformular entsprechend ausfüllen und online einreichen. Dabei müssen Sie zwingend ein Ausweisdokument und ggfs. den Nachweis des rechtlichen/berechtigten Interesses als Anlage zum Antrag hochladen.
Soll die Urkunde für Sozialversicherungszwecke beantragt werden, ist die Ausstellung gebührenfrei, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis hochladen (z. B. Anschreiben der Rentenversicherung).
Falls es sich um eine gebührenpflichtige Urkunde handelt, erhalten Sie zeitnah eine E-Mail mit Zahlungsinformationen. Sobald das System Ihren Antrag in den Status "Bezahlt" einstellt, wird das Dokument versandt.
Fristen
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Bei Antragstellung über das Urkundenportal/per Brief ist mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 6 - 8 Werktagen zu rechnen. Darin enthalten sind die Zeiten der Bankgutschrift und des Postweges.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Personenstandsurkunde: 10,00€
- jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie, dass für viele Verwendungszwecke vorzulegende Personenstandsurkunden nicht älter als 6 Monate sein sollten.
Bei einer Antragstellung über das Internet achten Sie bitte darauf, dass Sie sich auf der städtischen Homepage befinden und nicht auf der Seite eines Internetanbieters. Derlei Anfragen werden durch das Standesamt Goch nicht bearbeitet.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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