Erlaubnis für Versicherungsvermittler
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
- über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten
will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.
Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.
Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.
Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
- Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
- Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
- Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
- Änderung der Registerdaten = 27,00 €
- Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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