Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ist der Personalausweis durch Diebstahl oder Verlust nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf die Ersatzausstellung des Personalausweises kann verzichtet werden, wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten Personalausweis oder Reisepass.
Wurde das Dokument gestohlen, sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.
Wurde das Dokument verloren, sollte der Verlust bei der Bürgerberatung gemeldet werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.
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Ansprechpartner
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Fax: +49 521 51-6196
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
erforderliche Unterlagen
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- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- altes Ausweisdokument, falls vorhanden
- gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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