Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Personalausweise können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt.

    Sollten Sie im Ausland wohnen und den Personalausweis hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

    Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

    Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.

     

    Besitzpflicht:
    Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

    Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (gilt auch für Minderjährige).

    Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: Link

    Reisen ins Ausland

    Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen oder über das auswärtige Amt unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

    Besonderheiten

    • integrierte Online-Ausweisfunktion
    • Qualifizierte elektronische Signatur (nicht erhältlich bei der Passbehörde)

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Beantragung ist ausschließlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Monschau möglich!

     

    Downloadbereich

    • Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_865bd9dd828f252d0277a8f71d0a4bb4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    • aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren
    • bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Kinderreisepass..)   

    Die bisherigen Dokumente werden erst bei Abholung der neuen Dokumente eingezogen oder entwertet.
    Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist eventuell die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
    Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Formulare

    Hinweise für Monschau

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich (Gebühr 10,00 €).

    • 37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
    • 22,80 € für unter 24-Jährige (Gültigkeit 6 Jahre)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)

    Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und beim Kompetenzzentrum neuer Personalausweis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de