Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben Ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein, KfZ-Schein, EC-Karte, Versicherungskarte oder ähnliches verloren?
Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort.
Bitte beachten Sie, dass die Fundgegenstände in der Regel circa ein bis zwei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sie fragen telefonisch nach:
bei telefonischer Anfrage benötigen wir Ihre persönlichen Daten - Sie kommen persönlich vorbei:
Bei persönlicher Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines Nachweises Ihrer Identität mit Lichtbild erforderlich. Zum Beispiel können Sie sich beim Verlust des Personalausweises oder Reisepasses mit dem Führerschein ausweisen.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.
Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:
- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
- im Wert über 500 Euro = 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021