Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen:
- die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um Daten zweier Fingerabdrücke erweitert
- zusätzlich besteht die Möglichkeit sich durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen
Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur mit deaktivierter eID-Funktion beantragt werden.
Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-jährigen ist er zehn Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten.
Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Stadt ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa zwei bis drei Wochen. Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.
Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit eines Elternteiles beantragt werden.
Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02165 915-3233
E-Mail: buergerbuero@juechen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen
Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahre:
- Geburtsurkunde des Kindes
- 1 biometriefähiges Passbild
- Einverständniserklärung des Elternteiles, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht, sowie dessen Ausweis/Reisepass (Kopie ausreichend)
Bitte beachten: die Anwesenheit des Kindes ist immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich!
Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises ab 16 Jahre:
- ein bisheriges Dokument
- 1 biometriefähiges Passbild nicht älter als 1 Jahr
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Die Fertigstellung durch die Bundesdruckerei dauert circa zwei bis drei Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beachten: Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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