Landschaftspflege
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreis Gütersloh sind die Landschaftspläne.
Ziele der Landschaftspläne sind
- der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
- Festsetzung besonders schutzwürdiger Bereiche als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile,
- Darstellung von Entwicklungszielen auf Flächen, die für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbundes besonders geeignet sind,
- Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum.
Landschaftspläne werden durch den Kreistag nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher Belange als Satzung beschlossen.
Sie beziehen sich nur auf die freie Landschaft (baulicher Außenbereich). Durch die Festsetzungen der Landschaftspläne kann es zu Einschränkungen in der Nutzung von Flächen kommen. Bestimmte Maßnahmen können dann genehmigungspflichtig sein.
Der Kreis Gütersloh hat bisher drei Landschaftspläne erarbeitet. Es handelt sich um die Landschaftspläne
- "Sennelandschaft" im Bereich Schloß Holte-Stukenbrock und in Teilbereichen von Verl
- "Osning" im Bereich Borgholzhausen, Werther und in Teilbereichen von Halle, Steinhagen und Versmold
- "Halle - Steinhagen" im Bereich dieser Orte, soweit Teilbereiche nicht im LP "Osning" liegen
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name Zuständigkeit Frau Brandstetter Landschaftspläne allgemein Herr Beckemeyer Landschaftspläne Sennelandschaft und Halle-Steinhagen Herr Ritzenhoff Landschaftsplan Gütersloh Frau Pagenkemper Landschaftsplan Osning, VertragsnaturschutzOnline-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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