Landschaftspflege
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Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt. Sie ist das zentrale Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege und hat die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns auf örtlicher und überörtlicher Ebene räumlich zu konkretisieren. Dazu sind die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen und Beiträge zu deren Umsetzung zu leisten. Die mit der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, Kommunen auch außerhalb ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung, an Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger.
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Weitere Informationen
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https://www.bfn.de/themen/planung/landschaftsplanung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen