Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie möchten Ihren ersten Führerschein beantragen.

    Bitte melden Sie sich zunächst bei einer Fahrschule an und bringen Sie die Anmeldung oder die Kopie des Ausbildungsvertrages zur Vorsprache im Kundenzentrum mit.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kundenzentrum Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-99341

    E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-6592200

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-98290

    E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-91484

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1 (1. Etage)

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-96343

    E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-95298

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-94219

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sehtest
      einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise
    • Erste-Hilfe-Schulung (die in Präsenz durchgeführt worden ist)
      Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-B
    • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
      Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsv
    • Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
      Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".
    • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
      Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
    • Bei Besonderheiten im Einzelfall:
      insbesondere bei Körperbehinderungen oder chronischen Erkrankungen mit möglichen Auswirkungen auf die Kraftfahreignung, können weitere Unterlagen oder Bescheinigungen erforderlich werden.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang)
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
    • 18 Jahre für die Klasse A2
    • 16 Jahre für die Klasse A1
    • 15 Jahre für die Klasse AM; bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    43,90 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse ohne Probezeit (Klassen AM, L und T).

    44,70 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse mit Probezeit (übrige Klassen).

    Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

    Zahlungsmittel:

    Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de