Nutzungsänderung von Anlagen

    Nutzungsänderung von Anlagen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.

    Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:

    • einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
    • eine Wohnung als Büro nutzen
    • einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
    • einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft ändern
    • und so weiter

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt, der BauPrüfVO.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt, je nach Größe der nutzungsgeänderten Flächen und je nach Nutzungsart, mindestens 50 Euro bis maximal 5.000 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de