Fahrerlaubnis Umschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Vorschriften beim Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis sind so umfangreich, dass eine Vorabfrage beim Straßenverkehrsamt wichtig ist.
Je nach Nationalität der ausländischen Fahrerlaubnis ist eine volle oder teilweise Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Umschreibung muss im Einzelfall abgestimmt werden.
Vorab-Informationen sollten in jedem Fall beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden.
Wichtiger Hinweis:
Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie von Fahrerlaubnissen der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist bis zum Ablaufdatum des Führerscheins nicht notwendig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Vorzulegende Unterlagen sind mit dem Straßenverkehrsamt vorher abzustimmen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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