Fahrerlaubnis UmschreibungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis Umschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Beschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Ein bis zum 18.01.2013 ausgestellter Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 wurde kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Die Berechtigung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ist danach erloschen. Zur Verlängerung (ggf. zusammen mit der Umstellung) der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.

    Sofern ein Führungszeugnis erforderlich ist (jedenfalls für Kl. D und D1) ist dies bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Straßenverkehrsamt zu beantragen.

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr.

     

    Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

    Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr

    Geburtsjahr Umtausch bis zum: Vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025

     

    Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.* Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

    Ausstellungsjahr Umtausch bis zum: 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033

     

    *Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

     

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b732ddccc428634905249c4c9d2f497

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

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    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hückelhoven

    •     Der Personalausweis/Reisepass
    •     ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
    •     der bisherige Führerschein

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven

    30,40 Euro je Führerschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hückelhoven

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hückelhoven

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de