Fahrerlaubnis Umschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Ein bis zum 18.01.2013 ausgestellter Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 wurde kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Die Berechtigung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ist danach erloschen. Zur Verlängerung (ggf. zusammen mit der Umstellung) der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.
Sofern ein Führungszeugnis erforderlich ist (jedenfalls für Kl. D und D1) ist dies bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr
Geburtsjahr Umtausch bis zum: Vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.* Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum: 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hückelhoven
- Der Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- der bisherige Führerschein
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Hückelhoven
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30,40 Euro je Führerschein
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen