Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Umschreibung eines Dienstführerscheins

    Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei als besondere Fahrerlaubnisbehörden ab dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind sogenannte Dienstfahrerlaubnisse, da sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.
    Beantragt der Bedienstete bei der Fahrerlaubnisbehörde die zivile Fahrerlaubnis, wird diese ausbildungs- und prüfungsfrei für diejenige Klasse erteilt, die dem Umfang der Dienstfahrerlaubnis entspricht. Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
    Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig, kann sie unter den Voraussetzungen des § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden.




    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bei Umschreibung von Busführerscheinen (D, D1, D1E und DE) ist zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes, erforderlich. Es wird die Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen.

    Gebühr: 43,40 € mit Probezeit bzw. 42,60 € ohne Probezeit

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Es sind folgende Antragsunterlagen erforderlich, sofern das Dienstverhältnis noch besteht:

    •     gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    •     biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm),
    •     gültiger Dienstführerschein

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    43,40 € mit Probezeit
    42,60 € ohne Probezeit

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de