Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Alle vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau oder rosa, müssen bis spätestens 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zetilich nach Geburtsjahren geregelt, so dass je nach Geburtsjahr eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht.

    Alle Geburtsjahre von 1953 bis 1970 müssen bis zum 19.01.2024 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Für die Geburtsjahre 1971 oder jünger gilt das Datum bis zum 19.01.2025. Die restlichen Geburtsjahre vor 1953 müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.

    Es besteht die Möglichkeit, den Papierführerschein über unser Modul Fahrerlaubnisantrag Online online zu beantragen. Siehe nachfolgenden Link.

    Darüberhinaus kann uns der Antrag per Post zugesandt werden. Siehe unter der Rubrik Downloads.

    Gerne können Sie auch einen Termin vor Ort im Straßenverkehrsamt vereinbaren. Siehe Link Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren.

     

    Dienstags Sonderschalter nur für den Pflichtumtausch der grauen und rosa Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970)

    Ausschließlich für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 steht ab sofort bis auf Weiteres dienstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung.
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

    Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_788f800929035535c547c5af24c6a273

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • bisherigen Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de