Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Weitere benötigte Formulare

    Ein Fahrzeug war oder ist bisher bereits im Kreis Wesel zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter im Kreis Wesel zugelassen bzw. umgeschrieben werden.

    Sie können die Berichtigung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6a1f19a2ea0cc2f37d7105934fad1df

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-3 Zulassungsservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    Fax: 0281 207-4062

    E-Mail: zs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrzeug - Halterwechsel / Umschreibung innerhalb des Kreises Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen. Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Zusätzlich fallen i. d. R. Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Eine Steuerbefreiung tritt ein, wenn der Halter im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" ist. Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer ZBI auf den gleichen Halter, wenn in dieser die Steuerbefreiung vermerkt ist.
    • Eine Steuerermäßigung tritt ein, wenn der Halter durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem orangefarbenen Flächendruck nachweist, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich muss er angeben, dass er nicht das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV in Anspruch nimmt. Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer ZBI auf den gleichen Halter, wenn in dieser die Steuerbefreiung vermerkt ist.
    • Ist das Fahrzeug aktuell noch auf einen anderen Halter zugelassen, ist der/die Erwerber/in verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben oder ggf. auch außer Betrieb zu setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de