Fahrerlaubnis Umschreibung
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Weitere benötigte Formulare
Ein Fahrzeug war oder ist bisher bereits im Kreis Wesel zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter im Kreis Wesel zugelassen bzw. umgeschrieben werden.
Sie können die Berichtigung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Wesel
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen. Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden. - Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Zusätzlich fallen i. d. R. Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
- Eine Steuerbefreiung tritt ein, wenn der Halter im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" ist. Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer ZBI auf den gleichen Halter, wenn in dieser die Steuerbefreiung vermerkt ist.
- Eine Steuerermäßigung tritt ein, wenn der Halter durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem orangefarbenen Flächendruck nachweist, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich muss er angeben, dass er nicht das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV in Anspruch nimmt. Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer ZBI auf den gleichen Halter, wenn in dieser die Steuerbefreiung vermerkt ist.
- Ist das Fahrzeug aktuell noch auf einen anderen Halter zugelassen, ist der/die Erwerber/in verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben oder ggf. auch außer Betrieb zu setzen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wesel