Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Ausländischer Führerschein aus der EU/EWR

    Grundsätzlich brauchen Führerscheine aus der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Sie gelten im gleichen Umfang wie im Ausstellungsstaat, sofern die identischen Fahrerlaubnisklassen nach deutschem Recht nicht befristet sind.

    Die Klasse B wird in Deutschland unbefristet erteilt. Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht befristet ist, muss seinen Führerschein nicht umschreiben.

    Die C- und D-Klassen werden in Deutschland auf 5 Jahre befristet. Da diese  Fahrerlaubnisklassen nicht in jedem EU-Staat befristet sind,  sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf  von 5 Jahren nach Erteilung (bzw. Ausstellung) beantragt wird. Die im Ausland unbefristeten Klassen sind  in Deutschland möglicherweise nicht mehr gültig. Bitte beachten Sie dazu die Seite Verlängerung Fahrerlaubnis C- und D-Klassen.

    Die Umschreibung des Führerscheins ist auch dann erforderlich, wenn das Dokument (nicht die Fahrerlaubnisklassen) zeitlich befristet ist. Seit dem 19.01.2013 wird auch in Deutschland das Führerscheindokument bei Neuausstellung auf 15 Jahre befristet.

    Ausländischer Führerscheins eines nicht EU/EWR-Staates

    Wer im Besitz eines gültigen ausländischen Führerscheins ist, darf  grundsätzlich 6 Monate ab Einreise mit dem Führerschein in Deutschland fahren. Wer länger als 6 Monate in Deutschland bleiben und fahren möchte, muss den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Ausländische Führerscheine werden in der Europäischen Union nur anerkannt, wenn man sich im Staat, der ihn erteilt hat, mehr als 185 Tage aufgehalten hat. Lernführerscheine oder provisorische Führerscheine berechtigen hier nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und können somit auch nicht umgeschrieben werden.

    Wer maximal 12 Monate in Deutschland bleiben und fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Mehr Informationen unter Führerschein - Verlängerung ausländische Fahrerlaubnis bis 12 Monate.

    Wichtiger Hinweis:
    Ab dem 01.07.2011 darf in Deutschland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nur noch dann ein Kraftfahrzeug geführt werden, wenn das nach deutschem Recht erforderliche Mindestalter erreicht ist. Das bedeutet beispielsweise, dass man 18 Jahre alt sein muss, wenn man einen Pkw (bis 3,5 t) in Deutschland fahren will. Davon betroffen sind überwiegend Austauschschüler, die während ihres Auslandsaufenthaltes eine Fahrerlaubnis (z. B. in den USA, Australien oder Neuseeland) erworben haben. Eine sofortige Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis ab Wohnsitznahme/ Rückkehr unter Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" ist jedoch möglich!

    Je nachdem, in welchem Staat der ausländische Führerschein ausgestellt wurde, ist über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Der Ausbildungsaufwand ist jedoch geringer als bei Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis (die Pflichtstunden entfallen). 

    Für Führerscheine aus Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind, wird je nach Abkommen zwischen dem Ausstellungsstatt des Führerscheins und der Bundesrepublik Deutschland entweder keine Prüfung, eine theoretische und/oder praktische Prüfung verlangt.

    Die häufig nachgefragten Staaten:

    Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische
    Prüfung
    praktische
    Prüfung
    Japan Alle Nein Nein Schweiz Alle Nein Nein Syrien Alle Ja Ja Türkei Alle Ja Ja

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d88d66e6a10a5b095c2a7428050b1f44

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Ausländischer Führerschein aus der EU/EWR

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ausländischer Führerschein
    • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)

    Ausländischer Führerscheins eines nicht EU/EWR-Staates

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Original
    • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
    • amtlich anerkannte Übersetzung des Führerscheins / Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
    • ggf. Sehtest oder augenärztliches Zeugnis
    • ggf. Schulung in Erster Hilfe
    • ggf. Name und Anschrift der Fahrschule
    • ggf. weitere Nachweise bei Umschreibung von Lkw- und Busführerscheinen: Hierzu wird eine persönliche Beratung empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      zwischen 36,30 € und 68,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de