Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Beschreibung
Hinweise für Welver
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, welche die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist (§ 33c Abs.1 GewO). Ist der Gewerbetreibende im Besitz dieser Erlaubnis, darf er o. g. Spielgeräte aber nur dann aufstellen, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellungsortes (z.B. in Gaststätten) schriftlich bestätigt hat (§ 33c Abs. 3 GewO).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Die Antragstellung erfolgt schriftlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Gewerbeordnung
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Antrag Aufstellung von Spielgeräten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022