Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.

    Den erforderlichen Antrag finden Sie unten im Bereich Formulare.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schalksmühle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355/84-231

    Fax: 02355/84-291

    E-Mail: post@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    • Kopie der Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 der Gewerbeordnung
    • Antrag Geeignetheit Aufstellungsort

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Amtshandlung "Entscheidung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte (§ 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung)" fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).

    Die Gebührenfestsetzung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) daher auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Für ein durchschnittliches Erlaubnisverfahren (ohne außergewöhnlichen Prüfungs- oder Gesprächsbedarf, ohne Komplikationen) beträgt die Verwaltungsgebühr ab 01.01.2019 61,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de