Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- & Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Aufstellerlaubnis). Derartige Spielgeräte dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ihre Bauart zugelassen hat. Zuständige Behörde ist bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich der Betriebssitz befindet und bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet. Neben der Aufstellerlaubnis muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der jeweilige Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen - auch Geeignetheitsbestätigung genannt. Sofern Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine gesonderte Erlaubnis vorliegen ( Spielhallenerlaubnis ). Es wird darauf hingewiesen, dass die erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. HINWEISE Seit dem 01.09.2013 sind für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit folgende zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die / der Antragsteller(in) hat durch eine Bescheinigung der Industrie- & Handelskammer nachzuweisen, dass sie/er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Jugend- und Spielerschutz unterrichtet worden ist ( Unterrichtungsnachweis). Die / der Antragsteller(in) muss über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügen, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozial-schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Dieses Konzept ist bei der Antragstellung vorzulegen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen darf, die über einen Unterrichtungsnachweis (siehe Nr. 1) verfügen.

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/8010 (Zentrale)

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schwelm

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336-801261

    Fax: 02336-80177261

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Bürgerservice - Sachgebiet Ordnung - der Stadt Schwelm, um bereits im Vorfeld wichtige Einzelheiten zu klären. Folgende Unterlagen sind erforderlich : Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite) gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen) bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals sowie der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes - online erhältlich unter www.vollstreckungsportal.de Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde) Unterrichtungsnachweis der Industrie- & Handelskammer Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm

    § 33 c Gewerbeordnung (GewO)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm

    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten Unbedenklichkeitsbescheinigung - Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de