Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit BestätigungOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdrucks des Bundeskriminalamts voraus. Die Erlaubnis ist an die Person des Inhabers und an den Veranstaltungsort gebunden und wird jeweils nur für das einzelne Spiel erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht generell zur Veranstaltung von Gewinnspielen.

    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer  Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und Informationen darüber enthalten, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36867d1a9042c53f2410527a0701b590

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822 212

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822 212

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) - allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
    • Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten)
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen)
    • Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG

    Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts

    Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO:

    • Personalausweis (Kopie)
    • Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach
    • Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Gemäß Tarifstelle 12.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de